Samstag, 24. Oktober 2020
Bürgermeister schiebt Stadtrat vor
Sehr geehrter Herr Hikel, (SPD)

dies kam von Ihrem Bezirksstadtrat Biedermann als Antwort: https://www.dropbox.com/s/xfph34nd7syikjh/Bezirksamt_neukoelln_2020-10-15%2024-Oct-2020%2012-47-18.pdf

Hier liegt eindeutig LUG und BETRUG vor. Und unterlassene Hilfeleistung und Körperverletzung sowie Straftaten nach §§ 336 und 339 StGB.

In den etwa ersten zwanzig Minuten ging es um die ärztlichen Unterlagen, die nicht von mir angefordert wurden, auch nicht im Vorfeld des Besuches. Ärzteschreiben habe ich ohnehin nicht, die gingen an die Ärzte und können jederzeit von denen angefordert werden. Herr Goldschmidt meinte ohnehin, daß es darauf nicht ankomme - denn sonst hätte man sich die Unterlagen längst beschafft.

Da ich Altersrentner bin, ging es bei mir auch nicht um Eingliederung, sondern um Teilhabe und ein Persönliches Budget von 6.000 Euro im Monat, 13x im Jahr ab dem 20.2.2008.

Betrogen werden wir vom Sozialamt auch um anteilige KdU, da meine Söhne mich pflegten und Fabien mich weiterhin pflegt:
§ 39 Vermutung der Bedarfsdeckung
Lebt eine nachfragende Person gemeinsam mit anderen Personen in einer Wohnung oder in einer entsprechenden anderen Unterkunft, so wird vermutet, dass sie gemeinsam wirtschaften (Haushaltsgemeinschaft) und dass die nachfragende Person von den anderen Personen Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann. Soweit nicht gemeinsam gewirtschaftet wird oder die nachfragende Person von den Mitgliedern der Haushaltsgemeinschaft keine ausreichenden Leistungen zum Lebensunterhalt erhält, ist ihr Hilfe zum Lebensunterhalt zu gewähren. Satz 1 gilt nicht

1.
für Schwangere oder Personen, die ihr leibliches Kind bis zur Vollendung seines sechsten Lebensjahres betreuen und mit ihren Eltern oder einem Elternteil zusammenleben, oder
2.
für Personen, die im Sinne des § 99 des Neunten Buches in Fähigkeit zur Teilhabe an der Gesellschaft in erheblichem Maße eingeschränkt sind oder im Sinne des § 61a pflegebedürftig sind und von in Satz 1 genannten Personen betreut werden; dies gilt auch, wenn die genannten Voraussetzungen einzutreten drohen und das gemeinsame Wohnen im Wesentlichen zum Zweck der Sicherstellung der Hilfe und Versorgung erfolgt.

Der Betrug erfolgte auch durch das JC des Bezirkes, dem Sie vorstehen.

Ich bitte Sie um persönliche Prüfung und Anweisung von 200.000 Euro zur Beendigung der Weißen Folter.

Hier noch etwas zum Nachdenken: https://www.dropbox.com/s/oe1bmok2v5b845l/New%20Document%2851%29%2017-Oct-2020%2019-03-50.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Horst Murken


-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: SGB IX
Datum: Tue, 6 Oct 2020 20:51:33 +0200
Von: Horst Murken
An: bzbm@bezirksamt-neukoelln.de


Sehr geehrter Herr Bürgermeister Hikel,

es ist unerträglich, wie Ihre Beamten mit Opfern von Gewalt umgehen: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/

Meiner Familie hätte schon vor vielen Jahren geholfen werden müssen, was aber trotz meiner Proteste unterblieb. Auch mit Hilfe von Gerichten. Die bekanntlich auch korrupt sein können: https://www.openpr.de/news/1046773/Bremen-Niedersachsen-Landesbeamter-gesteht-Behinderte-Menschen-werden-mit-falschen-Gutachten-geprellt.html

Um endlich Hilfe zu bekommen, stellte ich am 3.1.2020 einen Antrag auf einen Teilhabeplan nach § 19 SGB IX, mit dem auch ein Persönliches Budget verbunden ist. Und diesen Antrag stellte ich beim Sozialamt Neukölln, JC Neukölln, Bundesagentur für Arbeit, BEK-Pflegekasse, DRV und dem LAGeSo.

Eigentlich hätte ein Antrag bei einem der Träger ausgereicht: https://www.haufe.de/sozialwesen/sgb-recht-kommunal/bundesteilhabegesetz/bundesteilhabegesetz-teilhabeplanverfahren_238_446932.html

Selbstverständlich ist auch das Sozialamt ein Träger, was Herr Goldschmidt mit Verweis auf § 18 Nr. 7´SGB IX bestritt - bitte prüfen

Nach §§ 14ff SGB IX hatte jeder Träger 14 Tage Zeit zu reagieren. Diese Frist haben alle verstreichen lassen, so daß meine Forderungen im vollen umfang als anerkannt gelten, § 18 SGB IX.

Am 28.8.2020 waren Herr Goldschmidt und der Sachbearbeiter Saß bei mir, um über den Teilhabeplan zu sprechen. Herr Goldschmidt sprach aber andauernd von Eingliederungsplan, obgleich ich Altersrentner bin. Nur ein Teil seiner vielen Lügen.

Gegenüber der Antidiskriminierungsstelle äußerte sich Herr Goldschmidt wie folgt: https://www.dropbox.com/s/yafotbn4zdu3anl/05-Oct-2020%20bezirksamt%20neuk%C3%B6lln.pdf

Ich stelle schon mal klar, daß ich seit 2010 gegen das LAGeSo wegen dem Opferentschädigungsgesetz klage. Dies hat aber nichts mit dem SGB IX zu tun, was Herr Goldschmidt sehr wohl weiß. Also eine weitere Lüge von ihm.

Zum Glück gibt es eine genehmigte Aufzeichnung des Gesprächs: https://www.dropbox.com/s/ibzdy797keyq9zr/sozialamt_28082020.mp3?dl=0 Um es abspielen zu können, müssen Sie den blauen Balken unten wegklicken.

Ab etwa 1 Stunde und 6 Minuten sagt Herr Goldschmidt zu, sich in der nächsten Woche (1. Woche im September) mit Herrn Saß zusammensetzen zu wollen und sich mit dem LAGeSo in Verbindung zu setzen. Vergleichen Sie dies bitte mit seiner Aussage in seinem Schreiben.

Vergleichen Sie gerne auch noch die Aussagen des Herrn Goldschmidt zu den ärztlichen Unterlagen im Gespräch und im Schreiben. Ärztebriefe habe ich übrigens nicht, die waren für die Ärzte bestimmt.

Ich bitte Sie um geeignete Maßnahmen gegen solche Beamte und um eine Zahlung von 100.000 Euro, damit uns endlich geholfen wird. Wie dieses Geld dann letztlich unter den zuständigen Trägern aufgeteilt wird, ist dann zu prüfen. Gerne helfe ich.

Selbstverständlich verbreite ich dieses Schreiben und den weiteren Schriftwechsel.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Murken

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Donnerstag, 15. Oktober 2020
EU-Kommission
https://www.dropbox.com/s/ds6w9u6ha7bgpvy/EU-Beschwerde%2015-Oct-2020%2020-12-27.pdf

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Sonntag, 11. Oktober 2020
Die Herren Saß und Goldschmidt waren am 28.8.2020 bei mir
um mit mir einen Teilhabeplan zu erstellen. Hier das Gespräch: https://www.dropbox.com/s/ibzdy797keyq9zr/Sozialamt_28082020.mp3?dl=0
Den blauen Balken unten muß man unten rechts durch das X löschen, dann kann das Gespräch gestartet werden.
Den Antrag auf einen Teilhabeplan hatte ich am 3.1.2020 wiederholt hier gestellt: Sozialamt Neukölln, JC Neukölln, Agentur für Arbeit, BEK-Pflegekasse, DRV, LAGeSo.
Keiner hat reagiert, so daß der Teilhabeplan nach § 18 III SGB IX als bewilligt gilt. Inclusive Persönlichem Budget nach § 29 SGB IX.
Aber natürlich bleiben die Ämter und auch das SG Berlin untätig. Restriktionen für diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Weiße Folter kennt man in Deutschland nicht: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ%3AL%3A2012%3A315%3A0057%3A0073%3ADE%3APDF&fbclid=IwAR2WD99TihHgB4ogL2WuwjwvG1dEcf55-ameLISiiq0K_gxIJQ8EOBp_W8I
Es ist nur eines von einigen Abkommen, die in Deutschland immer noch nicht umgesetzt sind:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
In seinem Schreiben vom 22.9.2020 bestreitet Herr Goldschmidt seine Zusage, sich an das LAGeSo zu wenden: "Zum Vorwurf ich hätte mich nicht mit dem LAGESO in Verbindung gesetzt, bitte ich um Mitteilung, welcher Art mein Konakt zum LAGESO denn sein soll und welche Erwartung Sie hier in mein Handeln setzen. Eine Einflussnahme auf das dort anhängige Klageverfahren ist mir leider nicht möglich."
Herr Goldschmidt wollte mit dem LAGeSo über den Teilhabeplan reden, was offenbar unterblieben ist. Auch jemand zur Hilfe im Haushalt hat sich nicht gemeldet. Bei der Klage gegen das LAGeSo geht es um eine Klage aus 2010, die das OEG betrifft, also einen ganz anderen Sachverhalt.
Hier noch mein Schreiben an die Antidiskriminierungsbeauftragte:
Sehr geehrte Frau Witkowska,

natürlich wollen und dürfen Sie mir nicht helfen, wie es der Whistleblower ja schon geschrieben hat. Sie sind lediglich eine Art Blitzableiter, der bei uns Opfern den Eindruck erwecken soll, der Staat kümmere sich um Opfer von Gewalt. Macht er aber vorsätzlich nicht, wie der Whistleblower klarstellte.

Es ist sehr auffällig, wie leicht und ohne Widerstand Sie sich von Herrn Goldschmidt vorführen lassen und dem noch zustimmen. Ab 1 Stunde und 6 Minuten verspricht Herr Goldschmidt, sich in der nächsten Woche mit Herrn Saß zusammenzusetzen und nochmal mit dem LAGeSo den Teilhabeplan zu besprechen.

Hat er Wort gehalten? Nein, er führt Sie vor, indem er auf ein Gerichtsverfahren aus 2010 verweist, bei dem es allerdings gar nicht um das Thema Teilhabeplan geht, sondern um das OEG. Darüber hatten wir schon um die 10. Minute gesprochen und geklärt, daß dies nichts miteinander zu tun hat.

Ab etwa Minute 18 geht es um die ärztlichen Unterlagen, deren Vorlagen Herrn Goldschmidt da noch nicht wichtig waren. Immerhin hatte ich im Vorfeld des Treffens gefragt, ob ich dieses vorbereiten solle. Dazu kam von Herrn Goldschmidt keine Reaktion und in dem Gespräch meint er auch, daß diese Unterlagen nicht wichtig seien. Wenn die wichtig wären, hätte sich das Sozialamt diese längst besorgt, denn mein wiederholter Antrag vom 3.1.2020 war denen schon seit Jahren vorher in anderen Fassungen bekannt.

Das Sozialamt und auch die anderen Träger von Leistungen haben den Teilhabeplan gemeinsam zu erstellen. Dabei gilt aber, daß dies Leistung im Voraus zu erbringen sind, Versorgungslücken verstoßen gegen das Rechtsstaatsprinzip, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt klargestellt hat.

Teilhabeplanverfahren: Ein Antrag genügt

Seit dem 1.1.2018 braucht ein behinderter Mensch nur noch einen Reha-Antrag zu stellen. Er setzt damit ein umfassendes Prüf- und Entscheidungsverfahren in Gang. Sozialamt, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfall-, Kranken- und Pflegekasse bleiben dabei jeweils für ihre Leistungen zuständig. Die einzelnen Träger stimmen die Unterstützung aber untereinander ab und organisieren diese.

Teilhabeplanverfahren für alle Rehabilitationsträger

In Teil 1 wurden die Regelungen zur Zuständigkeit und zur Einführung eines trägerübergreifenden Teilhabeplanverfahrens für alle Rehabilitationsträger ohne Ausnahme ausgestaltet. Sind mehrere Rehabilitationsträger beteiligt oder benötigt der Antragsteller unterschiedliche Leistungen, ist das Verfahren der Bedarfsfeststellung für alle Reha-Träger verbindlich vorgeschrieben. Zur gegenseitigen Abstimmung und Beratung des individuellen Unterstützungsbedarfs werden Fallkonferenzen durchgeführt. Der Leistungsberechtigte muss hierfür zustimmen.

Herr Goldschmidt lügt auch klar, wenn er behauptet, daß Sozialamt sei aufgrund von § 18 Nr. 7 SGB IX kein Leistungsträger, denn hier wird das Sozialamt sogar an erster Stelle genannt.

Diese Diskriminierung von Opfern von Gewalt sollte endlich beendet werden und uns eine Abschlagzahlung von zumindest 240.000 Euro angewiesen werden, um die Weiße Folter zu beenden. Wie dies dann auf die Träger aufgeteilt wird, ist deren Sache. Aber nach weit über 12 Jahren der Diskriminierung und Rechtsentzug muß endlich geholfen werden.

Viele Grüße

Horst Murken



-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Antwortschreiben von Frau Hänig (Lageso)
Datum: Fri, 9 Oct 2020 13:30:13 +0000
Von: Agnieszka Witkowska
An: Horst Murken


Sehr geehrter Herr Murken,



anbei finden Sie das Antwortschreiben von Frau Hänig (Lageso).

Bedauerlicherweise sehe ich bei dem derzeitigen Stand keine weitere Möglichkeiten für Sie noch tätig zu werden.

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an Frau Häning oder Frau Lisper wenden.



Mit herzlichen Grüßen

Agnieszka Witkowska



Antidiskriminierungsberatung

Alter oder Behinderung



Landesvereinigung Selbsthilfe Berlin e.V.

Littenstr. 108

10179 Berlin



fon: +49 (0) 30/ 27 59 25 27

+49 15731132829



fax: +49 (0) 30/ 27 59 25 26

adb@lv-selbsthilfe-berlin.de

www.diskriminierung-berlin.de

So geht es mir bei allen Behörden und Gerichten.
WER SAGT WIR SEIEN EIN RECHTSSTAAT LÜGT ODER IST SAUDUMM.
Horst Murken

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