Dienstag, 19. April 2022
Wieder Saß und Goldschmidt
Sehr geehrter Herr Saß,

bitte halten Sie sich endlich an Gesetze, statt uns Bürger zu belügen.

Nach dem Dokument der UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000

ist der Staat verpflichtet, Opfern von Terror und Gewalt zeitnah zu helfen.

Und nach §§ 13ff sind Sie verpflichtet, mein Anliegen an den zuständigen Träger

weiterzuleiten, ansonsten werden Sie automatisch zum Träger.

Die Staatsanwaltschaft ist bestimmt kein Träger für Leistungen von Opfern.

Dieses Schreiben geht verdeckt an andere, mit der Bitte um Verbreitung.

Viele Grüße

Horst Murken

Am 19.04.2022 um 19:16 schrieb Mario.Sass@bezirksamt-neukoelln.de:
> Sehr geehrter Herr Murken,
>
> Ihr Anliegen wurde unsererseits bereits selbstverständlich sehr ernst
> und sorgfältig geprüft. Ich möchte Ihnen mitteilen, dass der
> Teilhabefachdienst nicht für die Entschädigung von staatlicher Gewalt
> zuständig ist oder diese Sachverhalte prüft. Um dies überprüfen zu
> lassen wenden Sie sich daher bitte an die zuständige
> Staatsanwaltschaft.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Im Auftrag
> Mario Saß
>
> Bezirksamt Neukölln von Berlin
> Abteilung Soziales - Teilhabefachdienst
> SozTHFD 2-22 - Büro N 2003
> Karl-Marx-Straße 83, D- 12040 Berlin
>
> Telefon: +49 (0)30 / 90239-4078 (intern: 9239)
> Telefax: +49 (0)30 / 90239-4414 (intern: 9239)
> E-Mail: Mario.Sass@bezirksamt-neukoelln.de
> (bei Nutzung dieser persönlichen Behörden e-mail Adresse erfolgt keine
> elektronische Zugangseröffnung gem. § 3aAbs. 2 Satz 1 VwVfG)
> post@ba-neukoelln.berlin.de (für Dokumente mit elektronischer Signatur,
> elektronische Zugangseröffnung gem. § 3a Abs. 1
>
>
>
> Bezirksamt Neukoelln von Berlin
>
> Postadresse:
> Karl-Marx-Strasse 83
> 12040 Berlin
>
> E-Mail-Adresse nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur
>
>>>> Horst Murken 17.04.2022 12:08 >>>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> wie Ihnen bekannt ist, wurde ich am 20.2.2008 durch die Staatsgewalt
> zum
> Krüppel gemacht.
>
> Daher stand und steht mir ein Persönliches Budget zur Teilhabe am
> Leben
> zu, SGB IX.
>
> Ich beantrage also die Zahlung ab dem 20.2.2008 von 8.000 Euro, 13x im
> Jahr.
>
> Denn die unverzügliche Hilfe, die mir aufgrund internationaler
> Abkommen
> zusteht,
>
> wurde mir verweigert: *Dokument E/CN 4/2000/62 der **
> **UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000*
>
> Die zuständigen Mitarbeiter samt Führung haben also nicht nur gegen
> Grund- und Menschenrechte
>
> verstoßen, sondern auch gegen das Völkerrecht.
>
> Dies muß Folgen haben.
>
> Viele Grüße
>
> Horst Murken

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Sonntag, 30. Januar 2022
Bez.Bürgermeister Hickel
Sehr geehrter Herr Hickel,

wieso kann man Sie nicht direkt per Mail anschreiben?

Ich werfe Ihnen vor, daß Sie bewußt Straftaten Ihrer Mitarbeiter decken.

Ein guter Apfelbauer sortiert aber schnellstmöglich die schlechten Früchte aus -

Sie nicht.

Ich fange mit meinem Beispiel an: Am 20.2.2008 wurde ich in Neukölln zum

Krüppel durch die Staatsgewalt gemacht: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/

Seit dem werden mir alle mir und meinen Söhnen zustehenden gesetzlichen Leistungen verweigert.

Seit rund vierzehn Jahren.

Am 28.8.2020 waren sogar zwei Figuren vom Sozialamt bei mir und versprachen Hilfe:

https://www.dropbox.com/s/ibzdy797keyq9zr/Sozialamt_28082020.mp3?dl=0

Ein weiterer Punkt ist, daß seit dem 1.1.2009 widerrechtlich das sogenannte Kopfteilprinzip

auf meine Familie angewandt wurde. Eine gesetzliche Grundlage gibt es dafür nicht, es dient

lediglich der Verwaltungsvereinfachung aufgrund eines alten Urteils des BVerwGs.

§ 39 SGB XII regelt, daß dieses Prinzip nicht auf Menschen mit ungenügendem oder fehlenden

Einkommen angewandt werden darf. Meine Söhne, auf die dieses Prinzip ab dem 1.1.2009

angewandt wurde (durch das JC) waren Schüler, Studenten oder Auszubildende. Die

Anwendung war also eindeutig rechtswidrig und unsozial.

Überdies waren meine Söhne ja seit dem 20.2.2008 pflegende Angehörige. Auch da

verbietet das Gesetz das Kopfteilprinzip.

Sie wissen davon, decken aber dieses kriminelle Vorgehen in Ihren Behörden.

Ich bin gerne zu einem persönlichen Gespräch bereit - aber nur in meiner Wohnung,

die ich seit dem Angriff auf mich kaum noch verlasse.

Dieses Schreiben geht verdeckt für Sie an eine Gruppe, die auch von Unrecht betroffen ist -

nicht nur in Berlin.

Viele Grüße

Horst Murken

Diplom-Volkswirt

Diplom-Kaufmann

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Mittwoch, 6. Oktober 2021
Mal sehen, ob etwas rechtsstaatliches geschieht
SG Berlin
S 187 SO 1411/21 ER




Per Telefax



Berlin, 6. Oktober 2021


Sehr geehrte Frau Stöckel,

vielen Dank, daß Sie jetzt das Eilverfahren eingetragen haben.

Daher bitte ich Sie, noch im Oktober 2021 zu entscheiden, daß uns vom Sozialamt unverzüglich zumindest die 300.000 Euro anzuweisen sind. Wie man im Eilverfahren abwägt, sehen sie sehr gut beim SG Itzehoe, Anlage.

Das Sozialamt Neukölln ist auch der zuständige Leistungsträger, wie andere eindeutig bestätigen, siehe Anlagen.

Dabei waren am 28.8.2020 zwei Gestalten vom Sozialamt hier und haben versucht, mich über ihre Zuständigkeit zu täuschen: https://www.dropbox.com/s/ibzdy797keyq9zr/Sozialamt_28082020.mp3?dl=0
Zum Glück gibt es diese Aufzeichnung, sonst hätten die sicherlich alles bestritten. Aufzeichnungen sind ein gutes Mittel, Unrecht zu verhindern, da es Beweise gibt.

In der Anlage die ?Fachliche Weisungen Reha?, der Bundesagentur für Arbeit zum § 18 SGB IX und dessen Sinn und Wirkung.

Die ?selbstbeschafften Leistungen? sind insbesondere die Nothelfer, die mich immer noch einzeln oder zu zweit pflegen und unterstützen müssen. Alleine diese bekommen 6.000 Euro, 13x im Jahr. Damit ist kein Grund für Kürzungen bei den beantragten 300.000 Euro erkennbar.

Die Eilbedürftigkeit ergibt sich daraus, daß der Vorfall schon fast vierzehn Jahre zurückliegt und in diesem Staat immer noch nicht internationales Recht umgesetzt wurde:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die Europäische Sozialcharta (ESC), EMRK, UN-BRK, Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
https://www.un.org/depts/german/gv-60/band1/ar60147.pdf
https://ec.europa.eu/germany/news/20200325-aktionsplan-menschenrechte-demokratie_de?fbclid=IwAR0tOvTLDqhQvTEairTJu6FF1BA1HvfskBYUVkYh-bE6HvYLd_84O_IhwLI
Opferrechte: https://www.bmjv.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF/Berichte/MPI_Gutachten_Uebertragung_opferschuetzender_Normen.pdf?__blob=publicationFile&v=1&fbclid=IwAR35wkU8hIT1byzQtLcE6-Om9l_cWXvytIRGCiEQgQ9ShV77Vn2jNeAjgdg

So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung. Dies muß endlich beendet werden.
Mit freundlichen Grüßen


Horst Murken

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