Mittwoch, 10. Februar 2021
Auch vom Justizsenat kommen unsinnige Hinweise
Sehr geehrte Frau Ahmed,

ich sehe nicht, daß ich irgendwo um Beratung gebeten habe.

Dafür habe ich die Frau Gottstein jedenfalls nicht angeschrieben.

Mir geht es um die Herstellung von Rechtsstaatlichkeit, was Sie mit Ihrem Schreiben ebenfalls verhindern.

Anscheinend können staatliche Stellen nicht erreichen, daß sie die Leistungsträger aus

dem SGB IX an die Gesetze halten.

Die Frage an Sie ist, wer kann bestehende Gesetze und internationale Abkommen in dieser Stadt umsetzen:

Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

In Deutschland wird massiv gegen diese Abkommen verstoßen, obgleich unsere Regierungen unterschrieben haben.

Sprechen Sie also gerne mit Frau Gottstein, ob sie Möglichkeiten sieht, hier rechtsstaatliche Verhältnisse einzuführen.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Murken


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Betreff: Fwd: Diskriminierung
Datum: Wed, 10 Feb 2021 18:55:18 +0100
Von: Horst Murken
An: adb LV Selbsthilfe Berlin



Sehr geehrte Frau Gottstein,

ich wurde am 20.2.2008 zum Krüppel gemacht: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/

Mir wird jede Hilfe verweigert, was ja System hat: https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/studie-gutachten-gericht-beeinflussung-wirtschaftliche-abhaenigigkeit/

und https://www.openpr.de/news/1046773/Bremen-Niedersachsen-Landesbeamter-gesteht-Behinderte-Menschen-werden-mit-falschen-Gutachten-geprellt.html

So hatte ich am 3.1.2020 einen Teilhabeplan bei den Trägern beantragt. Da die nicht reagierten, gilt er als zugestanden, § 18 SGB IX.

Und trotzdem wird mir jede Hilfe verweigert, auch mit Hilfe von SG und LSG.

Die Beauftragte für Menschen mit Behinderung schrieb mir, daß sie nicht in der Lage sei, dafür zu sorgen, daß sich Behörden

an Gesetz und Recht halten: https://rechtsstaat30.blogger.de/

Ich hoffe, Sie können dafür sorgen, daß auch wir Behinderte die Rechte bekommen, die uns gesetzlich zustehen.

Mit freundlichen Grüßen

Horst Murken

-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Diskriminierung
Datum: Wed, 10 Feb 2021 16:55:04 +0000
Von: LADS - Antidiskriminierung
An: Horst.Murken@gmx.de


Sehr geehrter Herr Murken,



vielen Dank, dass Sie sich mit Ihrem Anliegen an uns wenden.



Als Antidiskriminierungsstelle ist es unsere Aufgabe, Sie mit Informationen zu versorgen, die Ihnen weiterhelfen können. Wir selbst dürfen keine Beratung anbieten. Deswegen arbeiten wir in Berlin mit vielen Beratungsstellen zusammen, die auf verschiedene Bereiche von Diskriminierung nach dem AGG spezialisiert sind. In Ihrem Fall möchte ich Ihnen empfehlen, sich an die Fachstelle Aufgrund einer Behinderung zu wenden. Diese Beratungsstelle ist eine niedrigschwellige Anlaufstelle für

Menschen, die sich aufgrund ihres (Lebens-)Alters oder aufgrund einer Behinderung diskriminiert sehen.



Landesvereinigung Selbsthilfe

Berlin e.V.

Diese Beratungsstelle ist eine niedrigschwellige Anlaufstelle für

Menschen, die sich aufgrund ihres (Lebens-)Alters oder aufgrund einer

Behinderung diskriminiert sehen.

Littenstr. 108

10179 Berlin



Tel.: (030) 27 59 25 27 und (030) 27 87 56 91

Fax: (030) 27 59 25 26

Telefonische und persönliche Beratung Montag bis Donnerstag und nach Vereinbarung

E-Mail: adb@lv-selbsthilfe-berlin.de



Aus datenschutzgründen darf ich Ihre Beschwerde nicht weiterleiten.





Mit freundlichen Grüßen

Christine Ahmed



Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung

Landesstelle für Gleichbehandlung – gegen Diskriminierung LADS

VI Z 4

Raum 446 a
Dienstgebäude: Salzburger Str. 21-25, 10825 Berlin

Bitte beachten Sie die neue Adresse!

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Dienstag, 9. Februar 2021
Auch der Behindertenbeauftragte Bund hat keine Kompetenz
Sehr geehrter Herr Murken,

für Ihre E-Mail vom 6. Februar 2021 an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Herrn Jürgen Dusel, danken wir Ihnen. Er hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Das Amt des Beauftragten ist ausschließlich ein politisches Amt. Eine Einzelfallberatung kann von hier aus nicht erfolgen. Der Behindertenbeauftragte hat keine Kompetenz, Behörden oder anderen Stellen Weisungen zu erteilen bzw. ein bestimmtes Handeln vorzuschreiben. Auch einzelne Situationen und Entscheidungen können nicht abgeändert oder beeinflusst werden, sodass der Behindertenbeauftragte hier nicht für Sie tätig werden kann.

Beratung und Hilfe erhalten Sie bei der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). Die EUTB unterstützt und berät Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige unentgeltlich bundesweit zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe.

Kontaktdaten der EUTB in Ihrer Nähe:

EUTB Berliner Behindertenverband e.V. "Für Selbstbestimmung und Würde"
Jägerstraße 63 D
10117 Berlin

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Montag, 18. Januar 2021
Ein klarer Verstoß gegen mein Petitionsrecht
https://www.dropbox.com/s/joj8jd8i88eshnl/bvv-neuk%C3%B6lln.pdf?dl=0

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