Dienstag, 19. April 2022
Wieder Saß und Goldschmidt
Sehr geehrter Herr Saß,

bitte halten Sie sich endlich an Gesetze, statt uns Bürger zu belügen.

Nach dem Dokument der UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000

ist der Staat verpflichtet, Opfern von Terror und Gewalt zeitnah zu helfen.

Und nach §§ 13ff sind Sie verpflichtet, mein Anliegen an den zuständigen Träger

weiterzuleiten, ansonsten werden Sie automatisch zum Träger.

Die Staatsanwaltschaft ist bestimmt kein Träger für Leistungen von Opfern.

Dieses Schreiben geht verdeckt an andere, mit der Bitte um Verbreitung.

Viele Grüße

Horst Murken

Am 19.04.2022 um 19:16 schrieb Mario.Sass@bezirksamt-neukoelln.de:
> Sehr geehrter Herr Murken,
>
> Ihr Anliegen wurde unsererseits bereits selbstverständlich sehr ernst
> und sorgfältig geprüft. Ich möchte Ihnen mitteilen, dass der
> Teilhabefachdienst nicht für die Entschädigung von staatlicher Gewalt
> zuständig ist oder diese Sachverhalte prüft. Um dies überprüfen zu
> lassen wenden Sie sich daher bitte an die zuständige
> Staatsanwaltschaft.
>
> Mit freundlichen Grüßen
> Im Auftrag
> Mario Saß
>
> Bezirksamt Neukölln von Berlin
> Abteilung Soziales - Teilhabefachdienst
> SozTHFD 2-22 - Büro N 2003
> Karl-Marx-Straße 83, D- 12040 Berlin
>
> Telefon: +49 (0)30 / 90239-4078 (intern: 9239)
> Telefax: +49 (0)30 / 90239-4414 (intern: 9239)
> E-Mail: Mario.Sass@bezirksamt-neukoelln.de
> (bei Nutzung dieser persönlichen Behörden e-mail Adresse erfolgt keine
> elektronische Zugangseröffnung gem. § 3aAbs. 2 Satz 1 VwVfG)
> post@ba-neukoelln.berlin.de (für Dokumente mit elektronischer Signatur,
> elektronische Zugangseröffnung gem. § 3a Abs. 1
>
>
>
> Bezirksamt Neukoelln von Berlin
>
> Postadresse:
> Karl-Marx-Strasse 83
> 12040 Berlin
>
> E-Mail-Adresse nicht für Dokumente mit elektronischer Signatur
>
>>>> Horst Murken 17.04.2022 12:08 >>>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> wie Ihnen bekannt ist, wurde ich am 20.2.2008 durch die Staatsgewalt
> zum
> Krüppel gemacht.
>
> Daher stand und steht mir ein Persönliches Budget zur Teilhabe am
> Leben
> zu, SGB IX.
>
> Ich beantrage also die Zahlung ab dem 20.2.2008 von 8.000 Euro, 13x im
> Jahr.
>
> Denn die unverzügliche Hilfe, die mir aufgrund internationaler
> Abkommen
> zusteht,
>
> wurde mir verweigert: *Dokument E/CN 4/2000/62 der **
> **UN-Menschenrechtskommission vom 18.1.2000*
>
> Die zuständigen Mitarbeiter samt Führung haben also nicht nur gegen
> Grund- und Menschenrechte
>
> verstoßen, sondern auch gegen das Völkerrecht.
>
> Dies muß Folgen haben.
>
> Viele Grüße
>
> Horst Murken

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