Mittwoch, 9. Dezember 2020
Die Landesbeauftragte für Menschen
mit Behinderung als Teil des Senats für Soziales kann nicht bewikren, daß sich Ämter an Gesetz und Recht halten und verweist mich an eine Stelle, die vorher schon am Sozialamt gescheitert war.

Sehr geehrter Herr Murken,



in Ihren Schreiben vom 07.11. und 02.12.2020 beziehen Sie sich nach meinem Verständnis auf Sachverhalte, die wir Ihnen bereits am 09.09.2020 und 08.10.2020 beantwortet haben.

Die Zuständigkeit der Landesbeauftragten umfasst nicht die Aufsicht über Behörden und Gesetzgebung. Insofern ist der Sachstand unverändert.

Sollten Sie Beschwerden gegenüber Berliner Behörden haben, stehen Ihnen auch die durch das Landesantidiskriminierungsgesetz bereitgestellten Möglichkeiten zur Verfügung. Informationen dazu finden Sie hier: https://www.berlin.de/sen/lads/recht/ladg/ .

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Anette Veauthier

Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
Büro der Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderung, LfB 3
Oranienstraße 106
10969 Berlin
Telefon: +49 30 9028 1656
Fax: +49 30 9028 2166

E-Mail: Anette.Veauthier@SenIAS.berlin.de

Webseite: https://www.berlin.de/sen/ias/
Twitter: @senias_berlin

Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur bitte ausschließlich an post@senias.berlin.de, kein Empfang verschlüsselter Dokumente!



Von: Horst Murken
Gesendet: Mittwoch, 2. Dezember 2020 09:59
An: SenIAS LfB
Betreff: Fwd: Fwd: Mein Schreiben an den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung



Spielen Sie Beamtenmikado?

Jedenfalls scheint niemand bei Ihnen sich zu rühren - zumindest bis zum offiziellen Dienstende.

Behinderte und deren Angehörige sind Ihnen egal, Hauptsache, die Überweisung kommt pünktlich.

Entschuldigung, daß ich Sie geweckt habe.



-------- Weitergeleitete Nachricht --------

Betreff:


Fwd: Mein Schreiben an den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Datum:


Wed, 7 Oct 2020 12:04:58 +0200

Von:


Horst Murken

An:


lfb@senias.berlin.de



Wie ist der Sachstand?

Ich fühle mich im Stich gelassen.

Viele Grüße

Horst Murken



-------- Weitergeleitete Nachricht --------

Betreff:


Mein Schreiben an den Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderung

Datum:


Wed, 19 Aug 2020 15:52:17 +0200

Von:


Horst Murken

An:


horst.murken@gmx.de



Sehr geehrte Damen und Herren,
ich wurde am 20.2.2008 widerrechtlich und heimtückisch von Polizisten angegriffen und zum Krüppel gemacht: https://rechtsstaat12.blogger.de/stories/2722621/
So war ich Ende 2016 im Auftrag des LAGeSo bei einem sachverständigen Orthopäden. Diesem übergab ich das Merkblatt des Versorgungsamtes zum Merkzeichen "G" im bat ihn, dies zu berücksichtigen. Er nahm es widerwillig entgegen und schrieb dazu nichts. Mehrfach hatte ich das LAGeSo aufgefordert, bei dem Gutachter nachzufragen. Eine Antwort bekam ich nie. Dies nennt man wohl Beweisunterdrückung. Da ich die 2 km nicht ohne Hilfen in 30 Minuten zurücklegen kann, steht mir eindeutig ein GdB von 50 zu. Und, da mich meine Sölhne (derzeit nur noch einer, der andere ist im Juni 2018 ausgezogen) betreuen und pflegen müssen, steht mir ein deutlich höherer GdS zu, mindestens 80, zumal ich auch meinen Beruf in der Außenwerbung nicht mehr ausüben kann.
Am 3.1.2020 hatte ich bei allen mir bekannten Leistungsträgern nach einen Teilhabeplan und das Persönliche Budget beantragt - nicht zum ersten mal, dies zieht sich seit Jahren.
Das hierhinter ein menschenverachtendes System steckt, wurde ja verschiedentlich aufgedeckt, z. B. https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/studie-gutachten-gericht-beeinflussung-wirtschaftliche-abhaenigigkeit/ und https://www.openpr.de/news/1046773/Bremen-Niedersachsen-Landesbeamter-gesteht-Behinderte-Menschen-werden-mit-falschen-Gutachten-geprellt.html
Es wurden auch internationale Abkommen immer ncoh nicht umgesetzt, obgleich dies in der Sitzung vom 30.4.2009 gefordert wurde. Was für eine Staatsform haben wir also, wenn dermaßen deutlich von Art. 20 III GG und internationalem Recht abgewichen werden darf?

Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.

So betreibt sie Weiße Folter und verstößt gegen das Verbot der
unmenschlichen Behandlung.
Ich hoffe, Sie können hier Abhilfe schaffen, sowohl im meinen Fall, als auch allgemein.
Horst Murken

... link (0 Kommentare)   ... comment


Samstag, 14. November 2020
Der Bezirksbürgermeister, SPD, macht auf drei Affen
https://www.dropbox.com/s/pgnbvpzh9k65igl/2020-11-14_bezirksamt-neukolln%2014-nov-2020%2013-12-37.pdf

... link (0 Kommentare)   ... comment


Mittwoch, 4. November 2020
Reaktion des Amtes auf die Aufzeichnung
https://www.dropbox.com/s/6lbkbp3rw8wig7s/2020-11-04-bezirksamt-neukolln%2004-Nov-2020%2017-56-07.pdf

Das Schreiben ist nichtig, da nicht erkennbar ist, wer den Auftrag erteilt hat und wie der Auftrag lautet.
Dies hatte mir jemand für solche Zwecke geschrieben: http://gerichtsverfahrenundklageprozesse.blogspot.com/p/blog-page_23.html

Und die Aufzeichnung ist natürlich nicht unerheblich, da ich nur so die Lügen der Herren Sachs und Goldschmidt nachweisen kann. Da die zu zweit waren, hätten die sonst alles abgestritten - wie Lügner es halt machen.

Wer heutzutage alles ein Dr. vor dem Namen hat....

... link (0 Kommentare)   ... comment