Sonntag, 11. Oktober 2020
Die Herren Saß und Goldschmidt waren am 28.8.2020 bei mir
um mit mir einen Teilhabeplan zu erstellen. Hier das Gespräch: https://www.dropbox.com/s/ibzdy797keyq9zr/Sozialamt_28082020.mp3?dl=0
Den blauen Balken unten muß man unten rechts durch das X löschen, dann kann das Gespräch gestartet werden.
Den Antrag auf einen Teilhabeplan hatte ich am 3.1.2020 wiederholt hier gestellt: Sozialamt Neukölln, JC Neukölln, Agentur für Arbeit, BEK-Pflegekasse, DRV, LAGeSo.
Keiner hat reagiert, so daß der Teilhabeplan nach § 18 III SGB IX als bewilligt gilt. Inclusive Persönlichem Budget nach § 29 SGB IX.
Aber natürlich bleiben die Ämter und auch das SG Berlin untätig. Restriktionen für diese Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Weiße Folter kennt man in Deutschland nicht: https://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ%3AL%3A2012%3A315%3A0057%3A0073%3ADE%3APDF&fbclid=IwAR2WD99TihHgB4ogL2WuwjwvG1dEcf55-ameLISiiq0K_gxIJQ8EOBp_W8I
Es ist nur eines von einigen Abkommen, die in Deutschland immer noch nicht umgesetzt sind:
Neben dem nationalen Recht verstößt sie gegen die EMRK,
Richtlinie 2012/29 EU vom 25.10.2012, Dokument E/CN 4/2000/62 der
Menschenrechtskommission vom 18.1.2000, die Charta der Grundrechte der
Europäischen Union, GRC, Internationalen Pakt über bürgerliche Rechte,
ICCPR, ICESCR, CRPD, sowie die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte.
In seinem Schreiben vom 22.9.2020 bestreitet Herr Goldschmidt seine Zusage, sich an das LAGeSo zu wenden: "Zum Vorwurf ich hätte mich nicht mit dem LAGESO in Verbindung gesetzt, bitte ich um Mitteilung, welcher Art mein Konakt zum LAGESO denn sein soll und welche Erwartung Sie hier in mein Handeln setzen. Eine Einflussnahme auf das dort anhängige Klageverfahren ist mir leider nicht möglich."
Herr Goldschmidt wollte mit dem LAGeSo über den Teilhabeplan reden, was offenbar unterblieben ist. Auch jemand zur Hilfe im Haushalt hat sich nicht gemeldet. Bei der Klage gegen das LAGeSo geht es um eine Klage aus 2010, die das OEG betrifft, also einen ganz anderen Sachverhalt.
Hier noch mein Schreiben an die Antidiskriminierungsbeauftragte:
Sehr geehrte Frau Witkowska,

natürlich wollen und dürfen Sie mir nicht helfen, wie es der Whistleblower ja schon geschrieben hat. Sie sind lediglich eine Art Blitzableiter, der bei uns Opfern den Eindruck erwecken soll, der Staat kümmere sich um Opfer von Gewalt. Macht er aber vorsätzlich nicht, wie der Whistleblower klarstellte.

Es ist sehr auffällig, wie leicht und ohne Widerstand Sie sich von Herrn Goldschmidt vorführen lassen und dem noch zustimmen. Ab 1 Stunde und 6 Minuten verspricht Herr Goldschmidt, sich in der nächsten Woche mit Herrn Saß zusammenzusetzen und nochmal mit dem LAGeSo den Teilhabeplan zu besprechen.

Hat er Wort gehalten? Nein, er führt Sie vor, indem er auf ein Gerichtsverfahren aus 2010 verweist, bei dem es allerdings gar nicht um das Thema Teilhabeplan geht, sondern um das OEG. Darüber hatten wir schon um die 10. Minute gesprochen und geklärt, daß dies nichts miteinander zu tun hat.

Ab etwa Minute 18 geht es um die ärztlichen Unterlagen, deren Vorlagen Herrn Goldschmidt da noch nicht wichtig waren. Immerhin hatte ich im Vorfeld des Treffens gefragt, ob ich dieses vorbereiten solle. Dazu kam von Herrn Goldschmidt keine Reaktion und in dem Gespräch meint er auch, daß diese Unterlagen nicht wichtig seien. Wenn die wichtig wären, hätte sich das Sozialamt diese längst besorgt, denn mein wiederholter Antrag vom 3.1.2020 war denen schon seit Jahren vorher in anderen Fassungen bekannt.

Das Sozialamt und auch die anderen Träger von Leistungen haben den Teilhabeplan gemeinsam zu erstellen. Dabei gilt aber, daß dies Leistung im Voraus zu erbringen sind, Versorgungslücken verstoßen gegen das Rechtsstaatsprinzip, wie das Bundesverfassungsgericht wiederholt klargestellt hat.

Teilhabeplanverfahren: Ein Antrag genügt

Seit dem 1.1.2018 braucht ein behinderter Mensch nur noch einen Reha-Antrag zu stellen. Er setzt damit ein umfassendes Prüf- und Entscheidungsverfahren in Gang. Sozialamt, Rentenversicherung, Bundesagentur für Arbeit, Unfall-, Kranken- und Pflegekasse bleiben dabei jeweils für ihre Leistungen zuständig. Die einzelnen Träger stimmen die Unterstützung aber untereinander ab und organisieren diese.

Teilhabeplanverfahren für alle Rehabilitationsträger

In Teil 1 wurden die Regelungen zur Zuständigkeit und zur Einführung eines trägerübergreifenden Teilhabeplanverfahrens für alle Rehabilitationsträger ohne Ausnahme ausgestaltet. Sind mehrere Rehabilitationsträger beteiligt oder benötigt der Antragsteller unterschiedliche Leistungen, ist das Verfahren der Bedarfsfeststellung für alle Reha-Träger verbindlich vorgeschrieben. Zur gegenseitigen Abstimmung und Beratung des individuellen Unterstützungsbedarfs werden Fallkonferenzen durchgeführt. Der Leistungsberechtigte muss hierfür zustimmen.

Herr Goldschmidt lügt auch klar, wenn er behauptet, daß Sozialamt sei aufgrund von § 18 Nr. 7 SGB IX kein Leistungsträger, denn hier wird das Sozialamt sogar an erster Stelle genannt.

Diese Diskriminierung von Opfern von Gewalt sollte endlich beendet werden und uns eine Abschlagzahlung von zumindest 240.000 Euro angewiesen werden, um die Weiße Folter zu beenden. Wie dies dann auf die Träger aufgeteilt wird, ist deren Sache. Aber nach weit über 12 Jahren der Diskriminierung und Rechtsentzug muß endlich geholfen werden.

Viele Grüße

Horst Murken



-------- Weitergeleitete Nachricht --------
Betreff: Antwortschreiben von Frau Hänig (Lageso)
Datum: Fri, 9 Oct 2020 13:30:13 +0000
Von: Agnieszka Witkowska
An: Horst Murken


Sehr geehrter Herr Murken,



anbei finden Sie das Antwortschreiben von Frau Hänig (Lageso).

Bedauerlicherweise sehe ich bei dem derzeitigen Stand keine weitere Möglichkeiten für Sie noch tätig zu werden.

Sollten Sie weitere Fragen haben, können Sie sich gerne an Frau Häning oder Frau Lisper wenden.



Mit herzlichen Grüßen

Agnieszka Witkowska



Antidiskriminierungsberatung

Alter oder Behinderung



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So geht es mir bei allen Behörden und Gerichten.
WER SAGT WIR SEIEN EIN RECHTSSTAAT LÜGT ODER IST SAUDUMM.
Horst Murken

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