Dienstag, 9. Februar 2021
Auch der Behindertenbeauftragte Bund hat keine Kompetenz
Sehr geehrter Herr Murken,

für Ihre E-Mail vom 6. Februar 2021 an den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung, Herrn Jürgen Dusel, danken wir Ihnen. Er hat uns gebeten, Ihnen zu antworten.

Das Amt des Beauftragten ist ausschließlich ein politisches Amt. Eine Einzelfallberatung kann von hier aus nicht erfolgen. Der Behindertenbeauftragte hat keine Kompetenz, Behörden oder anderen Stellen Weisungen zu erteilen bzw. ein bestimmtes Handeln vorzuschreiben. Auch einzelne Situationen und Entscheidungen können nicht abgeändert oder beeinflusst werden, sodass der Behindertenbeauftragte hier nicht für Sie tätig werden kann.

Beratung und Hilfe erhalten Sie bei der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB). Die EUTB unterstützt und berät Menschen mit Behinderungen, von Behinderung bedrohte Menschen, aber auch deren Angehörige unentgeltlich bundesweit zu Fragen der Rehabilitation und Teilhabe.

Kontaktdaten der EUTB in Ihrer Nähe:

EUTB Berliner Behindertenverband e.V. "Für Selbstbestimmung und Würde"
Jägerstraße 63 D
10117 Berlin

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